Allgemeine Liefer- und Geschäftsbedingungen

 

I. Allgemeines

1. Die nachfolgenden allgemeinen Liefer- und Geschäftsbedingungen (im folgenden

AGB genannt) gelten für alle vom Fotostudio Streiflicht durchgeführten Aufträge,

Angebote, Lieferungen und Leistungen.

2. Sie gelten als vereinbart mit Entgegennahme der Lieferung, Leistung bzw. des 

Angebots von Fotostudio Streiflicht durch den Kunden, spätestens jedoch mit der

Annahme des Bildmaterials zur Veröffentlichung.

3. Wenn der Kunde den AGB widersprechen will, ist dieses schriftlich binnen drei 

Werktagen zu erklären. Abweichenden Geschäftsbedingungen des Kunden wird 

hiermit widersprochen. Abweichende Geschäftsbedingungen des Kunden erlangen

keine Gültigkeit, es sei denn, dass das Fotostudio Streiflicht diese schriftlich

anerkennt.

4. Die AGB gelten im Rahmen einer laufenden Geschäftsbeziehung auch ohne 

ausdrückliche Einbeziehung auch für alle zukünftigen Aufträge, Angebote, 

Lieferungen und Leistungen des Fotostudios Streiflicht.

 

II. Überlassenes Bildmaterial

1. Die AGB gelten für jegliches dem Kunden überlassenes Bildmaterial, gleich in 

welcher Schaffensstufe oder in welcher technischen Form sie vorliegen. Sie gelten 

insbesondere auch für elektronisches oder digital übermitteltes Bildmaterial.

2. Der Kunde erkennt an, dass es sich bei dem vom Fotostudio Streiflicht gelieferten 

Bildmaterial um urheberrechtlich geschützte Lichtbildwerke i.S.v. § 2 Abs.1 Ziff.5 

Urheberrechtsgesetz handelt.

3. Vom Kunden in Auftrag gegebene Gestaltungsvorschläge oder Konzeptionen sind 

eigenständige Leistungen, die zu vergüten sind.

4. Das überlassene Bildmaterial bleibt Eigentum des Fotostudios Streiflicht, und zwar

auch in dem Fall, dass Schadensersatz hierfür geleistet wird.

5. Der Kunde hat das Bildmaterial sorgfältig und pfleglich zu behandeln und darf es an 

Dritte nur zu geschäftsinternen Zwecken der Sichtung, Auswahl und technischen 

Verarbeitung weitergeben.

6. Reklamationen, die den Inhalt der gelieferten Sendung oder Inhalt, Qualität oder 

Zustand des Bildmaterials betreffen, sind innerhalb von 48 Stunden nach Empfang 

mitzuteilen. Anderenfalls gilt das Bildmaterial als ordnungsgemäß, vertragsgemäß

und wie verzeichnet zugegangen.

 

III. Nutzungsrechte

1. Der Kunde erwirbt grundsätzlich nur ein einfaches Nutzungsrecht zur einmaligen 

Verwendung.

2. Ausschließliche Nutzungsrechte, medienbezogene oder räumliche Exklusivrechte

oder Sperrfristen müssen gesondert vereinbart werden und bedingen einen 

Aufschlag von mindestens 100% auf das jeweilige Grundhonorar.

3. Mit der Lieferung wird lediglich das Nutzungsrecht übertragen für die einmalige 

Nutzung des Bildmaterials zu dem vom Kunden angegebenen Zweck und in der 

Publikation und in dem Medium oder Datenträger, welche/-s/-n der Kunde 

angegeben hat oder welche/-s/-r sich aus den Umständen der Auftragserteilung

ergibt. Im Zweifelsfall ist maßgeblich das Objekt (Zeitung, Zeitschrift usw.), für das 

das Bildmaterial ausweislich des Lieferscheins oder der Versandadresse zur 

Verfügung gestellt worden ist.

4. Jede über Ziffer 3. hinausgehende Nutzung, Verwertung, Vervielfältigung, 

Verbreitung oder Veröffentlichung ist honorarpflichtig und bedarf der vorherigen 

ausdrücklichen Zustimmung des Fotostudios Streiflicht. Das gilt insbesondere für:

* eine Zweitverwertung oder Zweitveröffentlichung, insbesondere in 

Sammelbänden, produktbegleitenden Prospekten, bei Werbemaßnahmen 

oder bei sonstigen Nachdrucken,

* jegliche Bearbeitung, Änderung oder Umgestaltung des Bildmaterials,

* die Digitalisierung, Speicherung oder Duplizierung des Bildmaterials auf 

Datenträgern aller Art (z.B. magnetische, optische, magnetooptische oder 

elektronische Trägermedien wie CD-ROM, CDi, Disketten, Festplatten, 

Arbeitsspeicher, Mikrofilm etc.), soweit dieses nicht nur der technischen 

Verarbeitung des Bildmaterials gem. Ziff.III 3. AGB dient,

* jegliche Vervielfältigung oder Nutzung der Bilddaten auf CD-ROM, CDi, 

Disketten oder ähnlichen Datenträgern,

* jegliche Aufnahme oder Wiedergabe der Bilddaten im Internet oder in 

Online- Datenbanken oder in anderen elektronischen Archiven (auch soweit 

es sich um interne elektronische Archive des Kunden handelt),

* die Weitergabe des digitalisierten Bildmaterials im Wege der 

Datenfernübertragung oder auf Datenträgern, die zur öffentlichen Wiedergabe 

auf Bildschirmen oder zur Herstellung von Hardcopies geeignet sind.

5. Veränderungen des Bildmaterials durch Foto-Composing, Montage oder durch 

elektronische Hilfsmittel zur Erstellung eines neuen urheberrechtlich geschützten 

Werkes sind nur nach vorheriger schriftlicher Zustimmung des Fotostudios Streiflicht 

und nur bei Kennzeichnung mit [M] gestattet. Auch darf das Bildmaterial nicht 

abgezeichnet, nachgestellt fotografiert oder anderweitig als Motiv benutzt werden.

6. Der Kunde ist nicht berechtigt, die ihm eingeräumten Nutzungsrechte ganz oder 

teilweise auf Dritte, auch nicht auf andere Konzern- oder Tochterunternehmen, zu 

übertragen.

7. Jegliche Nutzung, Wiedergabe oder Weitergabe des Bildmaterials ist nur 

gestattet unter der Voraussetzung der Anbringung des vom Fotostudio Streiflicht 

vorgegebenen Urhebervermerks in zweifelsfreier Zuordnung zum jeweiligen Bild.

 

IV. Haftung

Das Fotostudio Streiflicht übernimmt keine Haftung für die Verletzung von 

Rechten abgebildeter Personen oder Objekte, es sei denn, es wird ein

entsprechend unterzeichnetes Release-Formular beigefügt. Der Erwerb von

Nutzungsrechten über das fotografische Urheberrecht hinaus sowie die Einholung

von Veröffentlichungsgenehmigungen bei Sammlungen, Museen etc. obliegt dem

Kunden. Der Kunde trägt die Verantwortung für die Betextung sowie die sich aus der

konkreten Veröffentlichung ergebenden Sinnzusammenhänge.

 

V. Honorare

1. Es gilt das vereinbarte Honorar. Ist kein Honorar vereinbart worden, bestimmt es sich

nach der jeweils aktuellen Bildhonorarübersicht der Mittelstandsgemeinschaft Foto-

Marketing (MFM). Das Honorar versteht sich zuzüglich der jeweils gültigen 

Mehrwertsteuer.

2. Das Honorar gilt nur für die einmalige Nutzung des Bildmaterials zu dem 

vereinbarten Zweck gemäß Ziff.III 3. oder 2. AGB. Soll das Honorar auch für eine

weitergehende Nutzung bestimmt sein, ist dieses schriftlich zu vereinbaren.

3. Durch den Auftrag anfallende Kosten und Auslagen (z.B. Material- und Laborkosten,

Modellhonorare, Kosten für erforderliche Requisiten, Reisekosten, erforderliche 

Spesen etc.) sind nicht im Honorar enthalten und gehen zu Lasten des Kunden.

4. Das Honorar gemäß V. 1. AGB ist auch dann in voller Höhe zu zahlen, wenn das in

Auftrag gegebene und gelieferte Bildmaterial nicht veröffentlicht wird. Bei

Verwendung der Aufnahmen als Arbeitsvorlage für Layout- und 

Präsentationszwecke fällt vorbehaltlich einer abweichenden Vereinbarung ein 

Honorar von mindestens E 75,00 pro Aufnahme an.

5. Eine Aufrechnung oder die Ausübung des Zurückbehaltungsrechts ist nur gegenüber

unbestrittenen oder rechtskräftig festgestellten Forderungen des Kunden zulässig. 

Zulässig ist außerdem die Aufrechnung mit bestrittenen aber entscheidungsreifen

Gegenforderungen.

 

VI. Rückgabe des Bildmaterials

1. Das Bildmaterial ist in der gelieferten Form unverzüglich nach der Veröffentlichung 

oder der vereinbarten Nutzung, spätestens jedoch 3 Monate nach dem Lieferdatum, 

unaufgefordert zurückzusenden; beizufügen sind zwei Belegexemplare. Eine

Verlängerung der 3-Monatsfrist bedarf der schriftlichen Genehmigung des 

Fotostudios Streiflicht.

2. Überlässt das Fotostudio Streiflicht auf Anforderung des Kunden oder mit dessen

Einverständnis Bildmaterial lediglich zum Zwecke der Prüfung, ob eine Nutzung oder

Veröffentlichung in Betracht kommt, hat der Kunde das Bildmaterial spätestens 

innerhalb eines Monats nach Erhalt zurückzugeben, sofern auf dem Lieferschein keine

andere Frist vermerkt ist. Eine Verlängerung dieser Frist ist nur wirksam, wenn sie

vom Fotostudio Streiflicht schriftlich bestätigt worden ist.

3. Die Rücksendung des Bildmaterials erfolgt durch den Kunden auf dessen Kosten in 

branchenüblicher Verpackung. Der Kunde trägt das Risiko des Verlusts oder der 

Beschädigung während des Transports bis zum Eingang beim Fotostudio Streiflicht.

 

VII. Vertragsstrafe, Blockierung, Schadensersatz

1. Bei jeglicher unberechtigten (ohne Zustimmung des Fotostudios Streiflicht erfolgten)

Nutzung, Verwendung, Wiedergabe oder Weitergabe des Bildmaterials ist für jeden 

Einzelfall eine Vertragsstrafe in Höhe des fünffachen Nutzungshonorars zu zahlen, 

vorbehaltlich weitergehender Schadensersatzansprüche.

2. Bei unterlassenem, unvollständigem, falsch platziertem oder nicht 

zuordnungsfähigem Urhebervermerk ist ein Aufschlag in Höhe von 100 % des 

Nutzungshonorars zu zahlen.

3. Bei nicht rechtzeitiger Rückgabe des Bildmaterials (Blockierung) ist für die Zeit 

nach Ablauf der in Ziff.VI.1.oder 2. gesetzten Fristen eine Vertragsstrafe zu zahlen in 

Höhe von

* E 0,25 pro Tag und Bild für s/w- oder Color-Abzüge oder Dia-Duplikate

* E 1,00 pro Tag und Bild für Dias, Negative oder andere Unikate.

4. Für beschädigtes, zerstörtes oder abhanden gekommenes Bildmaterial ist 

Schadensersatz zu leisten, ohne dass das Fotostudio Streiflicht die Höhe des 

Schadens nachzuweisen hat in Höhe von

* E 40,00 pro s/w- oder Colorabzug oder KB-Dia-Duplikat

* E 125,00 pro Mittel- oder Großformat-Dia-Duplikat

* E 250,00 pro Dia-Original, Negativ oder anderem Unikat

* E 500,00 pro nicht wiederholbarem Dia, Negativ oder anderem Unikat.

Bei Beschädigungen sind die Sätze entsprechend dem Grad der Beschädigung 

und dem Umfang der weiteren Nutzungsmöglichkeit herabzusetzen. Beiden 

Vertragsparteien bleibt der Nachweis vorbehalten, dass ein höherer bzw. geringerer

oder gar kein Schaden eingetreten ist.

5. Bei fehlendem Belegexemplar oder bei Abrechnung ohne Belegexemplar oder bei 

Abrechnung ohne Angabe, welches Bild an welcher Stelle in welcher Publikation

verwendet worden ist, ist eine Vertragsstrafe in Höhe von 50% des 

Nutzungshonorars zu zahlen.

6. Durch die in Ziffer VII. vorgesehenen Zahlungen werden keinerlei Nutzungsrechte

begründet.

 

VIII. Gültigkeit

1. Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland als vereinbart, und zwar auch bei

Lieferungen ins Ausland.

2. Nebenabreden zum Vertrag oder zu diesen AGB bedürfen zu ihrer Wirksamkeit der 

Schriftform.

3. Die etwaige Nichtigkeit bzw. Unwirksamkeit einer oder mehrerer Bestimmungen 

dieser AGB berührt nicht die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen. Die Parteien

verpflichten sich, die ungültige Bestimmung durch eine sinnentsprechende wirksame 

Bestimmung zu ersetzen, die der angestrebten Regelung wirtschaftlich und juristisch 

am nächsten kommt.

4. Erfüllungsort und Gerichtsstand ist, wenn der Kunde Vollkaufmann ist, der Wohnsitz 

des Fotostudios Streiflicht.